Arzt, Werbung: Einem Arzt ist "lediglich solche Werbung verboten, die keine interessengerechte und sachangemessene Information darstellt." Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, NWVBl.2006,423.
Arzt, Chefarzthonorar: Vereinbart ein Chefarzt ein Honorar für wahlärztliche Leistungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, muss er die Leistungen grundsätzlich selbst erbringen. Eine Delegation an einen Vertreter kann nur bei unvorhergesehener Verhinderung vereinbart werden, wenn der Chefarzt seinen Honoraranspruch nicht verlieren will. Etwas anderes gilt nur für Individualvereinbarungen. Auch hier bestehen aber besondere Aufklärungspflichten. BGH, Urteil vom 20.12.2007, Az. III ZR 144/07.
Arzthonorar: Durchschnittliche Leistungen kann der Arzt ohne Begründung in der Rechnung mit dem GOÄ-Gebührensatz von 2,3 abrechnen. Eine Begründung wird von dem Arzt erst in einem Prozess vorbringen, sofern der Patient "substantiierte Einwände gegen die Bewertung der ärztlichen Leistung als durchschnittlich erhebt."BGH,Urteil v. 8.11.2007 Az. III ZR 54/07.
Belegarztvertrag: Haben Belegarzt und Krankenhaus keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt im allgemeinen eine Frist von 6 Monaten. BGH ArztR 2007,74.
Beweisvereitelung: Die Weigerung einer Partei, die nicht darlegungs-und beweispflichtig ist, den Namen und die Anschrift eines ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, ist in der Beweiswürdigung als Beweisvereitelung zu berücksichtigen.BGH Urteil v. 17.1.2008, III ZR 239/06.
Ehegatte, Zustimmung zur Teilungsversteigerung bei Miteigentum am Grundstück: Ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand lebt und Miteigentümer eines Grundstücks ist, kann- wenn der Grundstücksanteil sein im wesentlichen ganzes Vermögen ausmacht- die Teilungsversteigerung nur beantragen, wenn sein Ehepartner zustimmt, § 1365 BGB. BGH NJW 2007,3124.
Fitnessstudio: Kann der Kunde wegen Krankheit die Geräte nicht nutzen, muß er keinen Beitrag bezahlen. LG München I, MDR 2007,260.
Geschenkgutschein, Verfall: Amazon.de darf Geschenkgutscheine mit einer in den AGB festgelegten Gültigkeit von einem Jahr nicht mehr verwenden und sich auch nicht die entsprechenden Klauseln seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. LG München I, Urteil v. 5.4.2007, 12 O 22084/06.
Gynäkologe, Verhütung: Ein Gynäkologe, der verschuldet, dass die Verhütung fehlschlägt, haftet auch gegenüber dem nichtehelichen Partner seiner Patientin. Er haftet auch dann, wenn die hypothetische Möglichkeit, dass die Patientin sich später doch Kinder wünscht, nicht ausgeschlossen werden kann. BGH NJW 2007, 989.
Internetdomain: Schon die Registrierung eines fremden Namens als domain bei der DENIC ist als Namenanmaßung eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Kennzeichen als Unternehmenskennzeichen nutzt. BGH NJW 2007,682; BGH NJW 2005, 1196.
Wenn der Berechtigte die Domain nur im geschäftlichen Verkehr verbieten kann, kann er ihre "Freigabe"verlangen, also den Verzicht auf den Domainnamen gegenüber der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG. OLG München, GRUR- RR 2006, 130.
Klage, Zustellung: Wird die Klage ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt, entspricht die Zustellung nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist unwirksam. BGH NJW 2007,775.
Mietvertrag, Schriftform: Die Schriftform des § 550 BGB ist eingehalten, wenn es möglich ist, nach einer Veräußerung "zweifelsfrei" festzustellen, wer Vermieter ist. Es genügt eine "abstrakte Beschreibung, die es ermöglicht...den Vermieter zu ermitteln." BGH NJW 2006, 140.
Miete, Betriebskosten: In einer Betriebskostenabrechnung muß mitgeteilt werden, "ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind." Anderenfalls "liegt ein formaler Mangel vor, der zu ihrer Unwirksamkeit führt." BGH Urteil v. 14.2.2007, VIII ZR 1/06.
Miete, Schönheitsreparaturen: Eine zeitanteilige Abgeltungsklausel für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen ist unwirksam, wenn sie "starre" Abgeltungsquoten enthält. Die Unwirksamkeit der Abgeltungsklausel erfasst nicht die Klausel, mit der die Schönheitsreparaturen auf den Mieter überwälzt werden. BGH Urteil 18.10.2006, VIII ZR 52/06, MDR 2007,262.
Miete, Endrenovierung unwirksam: In Wohnungsmietverträgen ist die Klausel :"Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben." unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Mieter nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. BGH Urteil v. 12.9.2007, VIII ZR 316/06.
Miete, Abgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen: Eine Quotenabgeltungsklausel, nach der der Mieter anteilige Kosten für Schönheitsreparaturen nach dem Zustand der Wohnung zahlen soll, ist unwirksam, wenn sie so formuliert ist, dass dem durchschnittlichen Mieter nicht verständlich wird, wie die Abgeltungsquote konkret zu berechnen ist. BGH Urteil v. 26.9.2007, VIII ZR 143/06.
Miete, Schönheitsreparaturen Tapeten, Farben: Eine Formularklausel, nach der Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist unwirksam mit der Folge, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen schuldet. LG Berlin Urteil v. 25.6.2007, Az 62 S 341/06.
Scheidung: Der geschiedene Ehegatte kann die Auszahlung einer Lebensversicherung seiner verstorbenen Ehefrau an sich verlangen, wenn "der Ehegatte"bezugsberechtigt ist. BGH Urteil 14.2.2007, IV ZR 150/05.
Scheidung, Unterhalt: Aufstockungsunterhalt nach der Scheidung kann "nach einer Übergangszeit" nur verlangt werden, wenn sich die Differenz zwischen dem eigenen Einkommen und dem Unterhaltsbedarf als "ehebedingter Nachteil" darstellt. Bei der Abwägung hat die Ehedauer und die Dauer der Kindererziehung zwar ein erhebliches Gewicht, ist aber nicht entscheidend. BGH Urteil v. 28.2.2007, XII ZR 37/05.
Scheidung, Wegfall des Unterhaltsanspruchs: Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt (Aufstockungsunterhalt) kann auch nach einer Ehedauer von 20 Jahren entfallen. Er entfällt "nach einer Übergangszeit",wenn sich die Einkommensunterschiede nach der Scheidung nicht auf ehebedingte Nachteile wie z.B. Kindererziehung oder Hausfrauentätigkeit zurückführen lassen. BGH Urteile v. 26.9.2007, XII ZR 11/05 und XII ZR 15/05.
Scheidung:Aufstockungsunterhalt keine Lebensstandardgarantie:Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bietet keine von ehebedingten Nachteilen unabhängige Lebensstandardgarantie. Dem unterhaltsberechtigten Ehegatten kann es nach einer Übergangszeit zumutbar sein, sich mit den Einkünften aus seinem erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf und damit mit einem Lebensstandard zu begnügen, den er auch ohne die Ehe erreicht hätte.BGH Urteil v. 14.11.2007, XII ZR 16/07.
Scheidung: Aufstockungsunterhalt, Beweislast: Kann die geschiedene Frau vollschichtig in ihrem erlernten Beruf als Krankenschwester arbeiten, liegen ehebedingte Nachteile nicht mehr auf der Hand und müssen als Voraussetzung für den Aufstockungsunterhalt konkret von ihr vorgertragen werden. Der Nachteil aus geringeren Rentenanwartschaften reicht nicht, da er schon durch den Versorgungsausgleich ausgeglichen wird. BGH Urteil vom 16.4.2008, Az. XII ZR 107/06.
Scheidung, Aufstockungsunterhalt jetzt als "Schadensersatz": Für die Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist die Frage der Fortdauer ehebedingter Nachteile ausschlaggebend, für die die Dauer der Ehe oder der Kindererziehung nur Indizien sind."So gesehen wird der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten zu einer Art Schadensersatzanspruch: Schaden ist die als Folge der Ehe verschlechterte Einkommensmöglichkeit". OLG Brandenburg, Urt. v. 22.4.2008, NJW 2008,2258,2269.
Scheidung, Unterhalt: Hat die Ehe nur knapp 2 Jahre gedauert und die Gatten nur deutlich unter einem Jahr zusammen gelebt, wird gem. § 1579 Nr.1 BGB kein nachehelicher Unterhalt geschuldet. OLG Hamm, NJW-RR 2006, 651.
Unterhalt, Kinder: Betreuen die getrennt lebenden Eltern das Kind in zeitlich ungefähr gleichem Umfang ("Wechselmodell"), wird nur hälftiger Barunterhalt geschuldet. BGH Urteil v. 28.2.2007, XII ZR 161/04.
Unterhalt, Kinder: Wer gegenüber Kindern Unterhalt zahlen muß, muß sich entweder eine Vollzeitstelle suchen oder eine weitere Beschäftigung, um zusätzliche Mittel für den Unterhalt zu erwirtschaften. Brandenburgisches OLG, 30.1.2007, 10 UF 151/06.
Unterhalt, Kinder, Abänderung: Eine Jugendamtsurkunde, in der sich der Unterhaltsschuldner zur Zahlung verpflichtet hat, kann mit der Abänderungsklage gem. § 323 ZPO abgeändert werden, wenn sich die Umstände verändert haben. BGH, 14.2.2007, XII ZB 171/06
Unterhalt, Kinder, Kindergartenbeitrag: Wenn ein Kind halbtags aus pädagogischen Gründen einen Kindergarten besucht, ist der Kindergartenbeitrag kein Mehrbedarf, sondern wird durch den Tabellenunterhalt abgegolten. BGH Urteil v. 14.3.2007, XII ZR 158/04.
Unterhalt, Scheidung: Der BGH hat entscjieden, dass der geschiedene Ehemann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen kann, wenn er wieder geheiratet hat und auch Unterhalt für die neue Ehefrau zahlen muß. Dabei gelten aber für die neue und für die geschiedene Ehefrau die gleichen Voraussetzungen für die Annahme einer Arbeit, BGH Urteil 18.11.2009-XII ZR 65/09
Unterhalt, Trennung, Ausgleich von Steuernachteilen: Werden Ehegatten nach den Lohnsteuerklassen III/V veranlagt, kann der Partner für die Zeit vor der Trennung nicht nachträglich einen Ausgleich seiner Steuernachteile verlangen, wenn dies nicht vereinbart war. Nach der Trennung gilt: Wenn Trennungsunterhalt gezahlt wird, dessen Höhe aufgrund der Zusammenveranlagung berechnet wurde, kann nicht zusätzlich der Ausgleich von Steuernachteilen aus der Zusammenveranlagung verlangt werden. Wird kein Trennungsunterhalt gezahlt, kann der Ausgleich von nachteilen ab der Trennung verlangt werden. BGH Urteil v. 23.5.2007, MDR 2007,1195.
Versicherung, fahrlässiger Brand durch Mieter: Wenn der Mieter einen Brand durch einfache Fahrlässigkeit verursacht, haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters. Weil sich aus dem Versicherungsvertrag ein "konkludenter Regressverzicht" ergibt, kann sie keinen Rückgriff auf den Mieter nehmen, auch nicht wenn er selbst eine Haftpflichtversicherung hat. BGH NJW-RR 2007,684.
